Kommt es bei Ihrem Kind zu einem verlangsamten, mühsamen Vorlesen oder beim (Ab)Schreiben zu besonderen Fehlern, wie Auslassungen, Ersetzungen, Hinzufügungen oder Vertauschungen oder gibt es Auffälligkeiten im Lesesinnverständnis, so könnte Ihr Kind Leserechtschreibstörungen haben. Neuere Forschungen legen nahe,

dass Defizite in der visuellen und/oder auditiven Wahrnehmung und Schwierigkeiten in der phonologischen Bewusstheit hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Auch genetische Ursachen werden zurzeit erforscht.

Für die Prävention von Leserechtschreibschwierigkeiten ist es zunächst wichtig, das Interesse des Kindes am Lesen frühzeitig zu fördern, z.B. durch Vorlesen oder Bilderbuchbetrachtungen. Denn eine Untersuchung hat gezeigt, dass die allgemeinen sprachlichen Fähigkeiten im Kindergartenalter, besonders der Wortschatz, einen Einfluss auf die späteren Lesesinnverständnisleistungen haben.

Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die allgemeine sprachliche Kompetenz im Alter von drei bis vier Jahren, die Lesefähigkeit auf Wortebene im Alter von fünf bis sechs Jahren einen ersten Hinweis auf mögliche Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten geben.

Näheres zu allem bei Eikerling und Wendt, Forum Logopädie, Heft 4 (Juli 2016), S. 34-39 mit ausführlichen Nachweisen.

In meiner logopädischen Therapie fördere ich die phonologische Bewusstheit ab dem Kindergarteneintrittsalter, die Lesefähigkeit auf Wortebene ab dem Alter von fünf bis sechs Jahren. Daneben biete LRS-Training für Erwachsene und Kinder ab sechs bis sieben Jahren an.

 

Erstellt: 10. Oktober 2016
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